Wirtschaftsdetektei in Gießen und Frankfurt
Wenn Sie den Verdacht hegen, dass in Ihrem Unternehmen Waren, Bürobedarf oder sonstige Betriebsmittel kontinuierlich verschwinden, bedarf es kompetenter und professioneller Hilfe durch eine Wirtschaftsdetektei, um den Diebstahl bzw. die Unterschlagung schnellstmöglich aufzudecken und die Täter zu ermitteln.
Gleiches gilt, wenn Sie vermuten, dass einer Ihrer Angestellten Abrechnungsbetrug oder Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall begeht und sich auf diese Weise bereichert. Die Wirtschaftsdetektive gehen der Sache nach und klären den Fall diskret auf.
Unsere geschulten Wirtschaftsdetektive aus Gießen und Frankfurt im Rhein-Main Gebiet, übernehmen für Sie europaweit die Fahrzeugsicherstellung, falls ein Mitarbeiter entgegen der vertraglichen Vereinbarung das ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug nicht mehr herausgeben will oder prüft die Bonität Ihrer Kunden oder potenziellen neuen Geschäftspartner.
Unser Team an erfahrenen Detektiven steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Ermittlung und Observation zur Seite und nimmt sich Ihres Falles gerne an. Wir finden für Sie heraus, ob Mitarbeiter wichtige Unterlagen oder gar Patente aus dem Unternehmen schmuggeln und prüfen, ob womöglich sogar ein konkreter Fall von Marken- oder Produktpiraterie vorliegt.
Natürlich ermittelt unsere Wirtschaftsdetektei auch in Verdachtsfällen von unerlaubten bzw. nicht von Ihnen genehmigten Nebenbeschäftigungen und stellen sicher, ob Ihre Mitarbeiter wie angegeben ausschließlich für Sie und nicht etwa für einen Ihrer Mitbewerber tätig sind.
Lohnfortzahlungsbetrug
Eine Lohnfortzahlung ist den Mitarbeitern eines Unternehmens sowohl im Krankheitsfall als auch bei Urlaub oder im Rahmen einer Freistellung gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso wie der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, Ihnen als Arbeitgeber eine durch einen Arzt bestätigte Krankmeldung am vierten Krankheitstag vorzulegen, sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, sechs Wochen lang den Lohn des entsprechenden Mitarbeiters weiter zu zahlen, beginnend ab dem ersten Tag. Natürlich beruht die Einhaltung der Pflichten auf Gegenseitigkeit, sodass auch die Mitarbeiter die Lohnfortzahlung nicht auf betrügerische Weise missbrauchen dürfen und somit eventuell Krankschreibungsbetrug begehen.